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Kurator'in für: Feminismen Fundstücke
Kommunikationsexpertin mit Wurzeln im Journalismus. Unternehmensbloggerin der ersten Stunde. Buchautorin und Speakerin. Selbstständige Beraterin für (digitale) Unternehmenskommunikation. Bloggt auf www.start-talking.de.
Der MDR bringt anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Gleichbehandlung von Frauen im Arbeitsleben vor 40 Jahren in der alten Bundesrepublik einen Vergleich mit den Bedingungen für Frauen in der DDR.
Danach waren Frauen im Osten in Sachen Gleichstellung auf den ersten Blick weitaus besser gestellt. Schon in der DDR-Verfassung von 1949 stand: "Mann und Frau sind gleichberechtigt." Dabei lag der Fokus vor allem auf der Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt. Vor der Wende lag die Erwerbsquote von Frauen in der DDR bei über 90 Prozent.
In der BRD dagegen mussten Ehefrauen noch Ende der 50er Jahre ihren Mann fragen, ob sie arbeiten gehen dürfen. Erst vor 40 Jahren kam dann das Gesetz über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz, nachdem der Bundestag von der Europäischen Gemeinschaft dazu ermahnt worden war.
Eine große Schattenseite der vermeintlichen Erfolgsgeschichte war in der DDR die sogenannte "zweite Schicht". Frauen arbeiteten Vollzeit (43 Stunden) in den Betrieben und danach genauso lange für Haushalt und Familie. Außerdem verdienten sie bis Ende der 80er Jahre 30 Prozent weniger als die Männer. In der Politik gab es
im Politbüro des ZK nicht ein einziges weibliches Mitglied mit Stimmrecht, in den Ministerrat schaffen es nur zwei Frauen.
Ob Osten oder Westen: Insgesamt ist der "Gender Pay Gap" von gut 20 Prozent im wiedervereinten Deutschland bis heute nicht geschlossen. Damit ist eine vollständige Gleichberechtigung für Frauen am Arbeitsplatz nach wie vor nicht gegeben.
Quelle: mdr.de Bild: Colourbox.de mdr.de
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