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Die Benachteiligung der Alleinerziehenden

Jennifer Sutholt
psychologische Beraterin

Als psychologische Beraterin unterstütze ich alleinstehende Personen mit Kinderwunsch, baue ein Informationsportal für Co-Elternschaft auf und engagiere mich ehrenamtlich bei Solomütter Deutschland e.V.

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Jennifer SutholtSamstag, 30.11.2019

Wer sich schonmal mit Kind getrennt hat, der weiß, dass das nicht einfach ist, besonders, wenn sich die Ex-Partner gar nicht mehr verstehen. Nun sollen Eltern mehr gemeinsame Verantwortung tragen. Anfang November kam ein Thesenpapier des BMJV zur Sorgerechtsreform heraus. Und dieses macht eher Sorgen als aktuelle Probleme zeitgemäß zu regeln. Denn es möchte ein gemeinsames Sorgerecht von Anfang an. Das gibt es heute schon, allerdings muss der Vater durch einen Antrag den Willen zur Sorge bekunden. Fällt das weg, geht das Sorgerecht auch an Väter, die daran kein Interesse haben und das birgt viel Konfliktpotential.

Christine Finke sieht hauptsächlich die alleinerziehenden Frauen benachteiligt, die sich mit unwilligen Väter auseinandersetzen müssen:

Väter, die bewusst keinen oder äußerst sporadischen Umgang zu ihren Kindern pflegen, wären nun gezwungen, Entscheidungen wie die richtige Schulwahl oder über die Notwendigkeit einer Psychotherapie mit zu treffen. Diese würden jeglicher Grundlage entbehren. Im Konfliktfall oder bei fehlender Rückmeldung im Entscheidungsprozess müsste jedes Mal das Familiengericht anrufen werden. Die Belastungen für Mütter und Kinder, die daraus entstehen, dürfen nicht bagatellisiert werden.

Besonders im Falle von Gewalt sind Mütter und Kinder weniger geschützt. Die Mütterinitiative MIA hat eine detaillierte Stellungnahme dazu veröffentlicht.

Auch Stefan Rücker gibt sich in einem ZEIT Artikel skeptisch, gestärkte Rechte für Väter bedeuten nicht automatisch mehr Kindeswohl:

Vordergründig klingt das gut, ändern wird sich dennoch vermutlich wenig. Die Reformpläne für das Umgangsrecht sind Stützen, die zur Beruhigung der politischen Konflikte beitragen können. [...] Dafür werden Väter dennoch gestärkt: Das Sorgerecht kann ihnen nicht mehr entzogen werden. Dabei gibt es rechtlich kaum Änderungsbedarf: Schon heute können Väter ihr Sorgerecht durchsetzen und das Wechselmodell kann von einem Gericht angeordnet werden – gegen den Willen eines Partners. 
Die Benachteiligung der Alleinerziehenden

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