Kanäle
Jetzt personalisiertes
Audiomagazin abonnieren
Log-in registrieren
forum verwendet Cookies und andere Analysewerkzeuge um den Dienst bereitzustellen und um dein Website-Erlebnis zu verbessern.

handverlesenswert

Kluge Köpfe filtern für dich relevante Beiträge aus dem Netz.
Entdecke handverlesene Artikel, Videos und Audios zu deinen Themen.

Du befindest dich im Kanal:

Medien und Gesellschaft

Neue Pressekodex-Richtlinie zur Berichterstattung über Straftaten: Besser oder verschlimmbessert?

Bernd Oswald
Autor, Trainer und Trendscout für digitalen Journalismus

Digital Resident aus Leidenschaft. Aber ohne dabei betriebsblind zu sein. Seit 2000 bewege ich mich als Journalist und als Trainer an den digitalen Schnittpunkten von Politik, Medien und Gesellschaft. Nützliche Links habe ich schon immer gerne geteilt.

Zum User-Profil
Bernd OswaldMontag, 27.03.2017

Ein Klassiker der Medienethik ist die Ziffer 12.1 des Pressekodex des deutschen Presserates, in der es darum geht, wie Journalisten über Straftaten berichten (und wie nicht). Unter dem Eindruck, wie deutsche Medien in den vergangenen beiden Jahren über die Flüchtlinge, die nach Deutschland gekommen sind, berichtet haben, hat der Presserat diese Ziffer neu formuliert. Sie heißt jetzt: 

Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten (gültig ab 22.03.2017)
In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

Und hier zum Vergleich die alte Version: 

Bisherige Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten
In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

Marvin Schade hat sich in den Chefredaktionen von dpa, Bild und Rheinischer Post umgehört und sehr gemischte Statements erhalten. Wie sehen Sie das? Ist die neue Richtlinie besser oder schlechter als die alte? 

Neue Pressekodex-Richtlinie zur Berichterstattung über Straftaten: Besser oder verschlimmbessert?

Möchtest du kommentieren? Dann werde jetzt kostenlos Mitglied!

Bleib immer informiert! Hier gibt's den Kanal Medien und Gesellschaft als Newsletter.

Abonnieren

Deine Hörempfehlungen
direkt aufs Handy!

Einfach die Hörempfehlungen unserer Kurator'innen als Feed in deinem Podcatcher abonnieren. Fertig ist das Ohrenglück!

Öffne deinen Podcast Feed in AntennaPod:

Wenn alles geklappt hat,
kannst du das Fenster schließen.

Öffne deinen Podcast Feed in Apple Podcasts:

Wenn alles geklappt hat,
kannst du das Fenster schließen.

Öffne deinen Podcast Feed in Downcast:

Wenn alles geklappt hat,
kannst du das Fenster schließen.

Öffne deinen Podcast Feed in Instacast:

Wenn alles geklappt hat,
kannst du das Fenster schließen.

Öffne deinen Podcast Feed in Apple Podcasts:

Wenn alles geklappt hat,
kannst du das Fenster schließen.

Öffne deinen Podcast Feed in Podgrasp:

Wenn alles geklappt hat,
kannst du das Fenster schließen.

Bitte kopiere die URL und füge sie in deine
Podcast- oder RSS-APP ein.

Wenn du fertig bist,
kannst du das Fenster schließen.

Link wurde in die Zwischenablage kopiert.

Öffne deinen Podcast Feed in gpodder.net:

Wenn alles geklappt hat,
kannst du das Fenster schließen.

Öffne deinen Podcast Feed in Pocket Casts:

Wenn alles geklappt hat,
kannst du das Fenster schließen.