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Feminismen

Weg mit dem §219a. Update zum Verfahren gegen die Gynäkologin Kristina Hänel

Annett Gröschner
Schriftstellerin und Journalistin
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Annett GröschnerFreitag, 24.11.2017

Heute steht die Gynäkologin Kristina Hänel in Gießen vor Gericht. Ihr wird vorgeworfen, sie habe „Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft“ gemacht, weil sie auf ihrer Homepage Interessierten ermöglicht, über einen Link Informationen zu einem legalen Schwangerschaftsabbruch zu erhalten. Diese neutrale Mitteilung interpretieren Abtreibungsgegner als Werbung. Laut dem 1933 eingeführten und seitdem nur wenig angewendeten § 219a ist das „Werben“ für Schwangerschaftsabbrüche eine Straftat.

Seit zehn Jahren wird Kristina Hänel regelmäßig angezeigt, bisher wurden die Verfahren immer eingestellt. Nach der letzten Anzeige aber hat ein Gießener Staatsanwalt Anklage gegen sie erhoben.

Der §219a ist veraltet und überflüssig. Er behindert das Anrecht von Frauen auf sachliche Informationen,

schreibt Kristina Hänel in ihrer Petition auf Change.org, die bis heute Mittag fast 116000 Menschen unterschrieben haben.

In der taz haben sich am letzten Wochenende, angelehnt an das berühmte Cover auf dem STERN 1971 „Wir haben abgetrieben!“ und einer ähnlichen Aktion von 1974, als Mediziner*innen im Spiegel erklärten, Abtreibungen vorzunehmen, mehr als 30 Ärzt*innen dazu bekannt, Schwangerschaftsabbrüche zu machen und sich mit ihrer Kollegin solidarisiert. Darauf wurde hier schon hingewiesen.

Leider denken viele, vor allem Jüngere, dass Abtreibung in Deutschland ein selbstverständliches Recht ist. Dem ist aber nicht so. Es ist eine nur unter bestimmten Bedingungen straffreie Handlung. Immer weniger Ärzte machen Schwangerschaftsabbrüche.

„Die Gründe dafür sind vielfältig. So gehen immer mehr Mediziner in Rente, die in den siebziger Jahren die Auseinandersetzung um den Paragrafen 218 erlebt haben und aus "politischen Gründen" Frauen in Not helfen wollten. Es kommen nicht genügend nach; auch, weil Schwangerschaftsabbrüche nicht lukrativ sind.“

Eben als ich das schrieb, kam die Urteilsverkündung: Kristina Hänel wird zu 40 Tagessätzen zu 150 Euro verurteilt. Keine Frage, dass Hänel in Revision gehen wird.

Weg mit dem §219a. Update zum Verfahren gegen die Gynäkologin Kristina Hänel

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